Carboxy Therapie

Unter Carboxytherapie versteht man die Anwendung von medizinischem Kohlendioxid (CO2) zur Verbesserung der Mikrozirkulation. Der Pathomechanismus beruht auf einer kurzfristigen Verminderung des pH-Wertes im Blut und im Gewebe was reaktiv mit einer gesteigerten Sauerstoffversorgung des Gewebes mit Erweiterung der Blutgefäße, Freisetzung von Wachstumsfaktoren und Kollagen führt. Das CO2 wird mit einer ganz feinen Nadel unter die Haut injiziert was lediglich zu einem leichtes „Kribbeln“ an der Einstichstelle führt. Selten kommt es an der Injektionsstelle zu kleinen Blutergüssen welche ohne Behandlung wieder verschwinden. Die Behandlung ist ungefährlich, birgt kein Allergierisiko und führt lediglich wegen der gesteigerten Durchblutung zu einer kurzen Zeit andauernden Rötung des Gewebes. Das Gas wird resorbiert und mit jedem Atemzug wieder ausgeatmet.

Klinische Indikationen sind eine Verbesserung der Hautelastizität im Sinne einer Hautstraffung an: Oberarmen, Oberschenkeln, Bauch, Reduktion von Schwangerschaftsstreifen und Minderung kleiner Fältchen im Gesicht durch erschlaffte Haut – dunkle Augenringe sowie Tränensäcke und Krähenfüße lassen sich mindern.

Weitere Indikationen sind:
Lymphödeme
Vulvo-Vaginale Atrophie
Lokale Adipositas
Chronische Geschwüre
Psoriasis

Häufig sieht man erste Effekte bereits nach der ersten Behandlung im Sinne eines frischeren Teints. Üblicherweise werden 5-10 Behandlungen im Abstand von ca. zwei Wochen erforderlich bis sich das Gewebe regeneriert, neues Kollagen gebildet wurde und der Erfolg sichtbar ist. Man kann zur Aufrechterhaltung des Erreichten nach ca. 4 Monaten eine einmalige Behandlung im Sinne einer „Auffrischung“ wiederholen.

Je nach Größe des zu behandelnden Areals dauert die Behandlung 10 – 60 Minuten.

Die Therapiekosten betragen in Abhängigkeit von der Lokalisation und Größe die behandelten Areas zwischen 80,00 € und 120,00 € pro Sitzung.
Die Carboxytherapie ist zwar sinnvoll, entspricht aber nach Sozialgesetzbuch V, §12 nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot, weshalb die Kosten von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Wird die Behandlung gewünscht, wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.